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Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Was hier nicht steht, beantworten wir gern per Mail.

Kann ich heizkonto schon nutzen?

Nein. heizkonto wird gerade gebaut. Was schon steht und was noch nicht, lesen Sie im Abschnitt Wo wir stehen. Wer sich in die Warteliste einträgt, erfährt als Erstes, wenn es nutzbar ist.

Was kostet heizkonto?

Das steht noch nicht fest. Wir nennen keine Preise, solange wir sie nicht halten können.

Verpflichte ich mich mit der Warteliste zu etwas?

Nein. Die Warteliste ist unverbindlich und kostet nichts. Wir schreiben Ihnen, sobald heizkonto nutzbar ist, und nicht zwischendurch. Austragen können Sie sich jederzeit per Mail.

Darf ich die Heizkostenabrechnung überhaupt selbst machen?

Ja. Die Heizkostenverordnung regelt, wie abgerechnet wird, nicht wer abrechnet. Ein Messdienst ist nicht vorgeschrieben. Mehr unter Die Heizkostenverordnung.

Muss ich die Geräte selbst montieren?

Wasser- und Wärmezähler gehören in Fachhände. Heizkostenverteiler lassen sich nach Anleitung selbst montieren. Wichtig ist die richtige Einstellung je Heizkörper.

Brauche ich ein Smart-Meter-Gateway?

Nein. Neue Geräte müssen an ein Gateway angebunden werden können. Angeschlossen sein müssen sie nicht.

Fallen Kaltwasserzähler auch unter die Heizkostenverordnung?

Nein. Die Verordnung betrifft Heizung und Warmwasser. Für Kaltwasser gelten andere Regeln.

Für wie viele Wohnungen ist heizkonto gedacht?

Für private Vermieter und kleine Hausverwaltungen, typischerweise mit ein bis zwanzig Wohneinheiten. Größere Bestände sind nicht ausgeschlossen. Sagen Sie uns in der Warteliste, wie viele Einheiten Sie haben.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

heizkonto entsteht gerade. Die Warteliste ist unverbindlich und kostet nichts.

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