Wann sie Pflicht ist
Die Pflicht hängt an der Technik: Sobald in einem Gebäude fernablesbare Erfassungsgeräte eingebaut sind, muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern monatlich Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser geben. Wer noch Geräte hat, die vor Ort abgelesen werden, ist davon bis zur Umrüstung nicht betroffen.
Was drinstehen muss
- der Verbrauch im letzten Monat, in Kilowattstunden
- ein Vergleich mit dem Vormonat und mit demselben Monat im Vorjahr, soweit diese Daten erfasst wurden
- ein Vergleich mit einem normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzer
Wie sie zugestellt wird
Üblich sind Brief, Mail oder ein Online-Zugang für jeden Mieter. Entscheidend ist, dass jeder Mieter nur seine eigenen Werte sieht.
Warum das mehr ist als eine Pflicht
Wer erst mit der Jahresabrechnung erfährt, dass er zu viel geheizt hat, kann nichts mehr ändern. Wer es monatlich sieht, schon. Und wer den Verlauf das Jahr über verfolgt hat, fragt bei der Abrechnung seltener nach, wie eine Zahl zustande kommt.
Was passiert, wenn sie fehlt
Bekommen Mieter die Information nicht, obwohl sie vorgeschrieben ist, dürfen sie ihren Anteil an den Kosten um 3 Prozent kürzen.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.